1. Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bestellung von Waren bei Ambiente Licht + Möbel AG (im weiteren AMBIENTE genannt) schliesst die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer ein.
1.2 AMBIENTE behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung an den Kunden in Kraft.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur soweit, als sie im Vertrag schriftlich anerkannt werden.
2. Offerten, Vertragsschluss
2.1 Bis zur Unterzeichnung der Vertragsurkunde oder der schriftlichen Annahme der Offerte können sich die Vertragspartner ohne finanzielle Folgen von den Vertragsverhandlungen zurückziehen.
2.2 Die den Offerten beiliegenden Dokumentationsunterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata usw. bleiben Eigentum von AMBIENTE und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.
2.3 AMBIENTE behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte jederzeit in technischer oder formaler Hinsicht zu ändern. AMBIENTE behält sich des Weiteren Lieferungen mit handelsüblichen Farbabweichungen der Materialoberflächen vor.
2.4 Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.
2.5 Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn AMBIENTE nach Erhalt der Bestellung die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertrags-Leistungen.
3. Preise
3.1 Die Preise von AMBIENTE verstehen sich netto ab Lieferort, ohne Versandkosten.
3.2 Ohne anders lautende Vereinbarung sind Leuchtmittel und Verpackungen im Preis nicht eingeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind netto ohne Abzüge innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. AMBIENTE behält sich das Recht vor, Vorauskasse oder entsprechende Sicherheitsleistungen seitens des Kunden zu verlangen, sollte dies angemessen erscheinen.
4.2 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Pflicht vertragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist AMBIENTE berechtigt, die Zahlung auch erst später fällig werdender Forderungen zu verlangen.
4.4 Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso fälliger Zahlungen inkl. Verzugszinsen gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
5. Verrechnung
5.1 Andere Forderungen des Käufers oder Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von AMBIENTE verrechnet werden.
6. Lieferfristen
6.1 Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsabschlusses zu laufen.
6.2 Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
7. Lieferung
7.1 Die Lieferungen erfolgen verpackt per Post, Frachtgut (Eisenbahn-Empfangsstation) oder Camion, wobei sich AMBIENTE die Wahl der Versandart vorbehält.
7.2 Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall gesondert verrechnet.
7.3 Der Käufer hat die Lieferung innert 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen und AMBIENTE allfällige Mängel umgehend schriftlich bekannt zu geben. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
7.4 Weist die Verpackung oder der Inhalt der Lieferung offensichtliche Transportschäden auf, dann ist dies unverzüglich AMBIENTE bekannt zu geben. Andernfalls ist das Recht auf kostenlosen Ersatz verwirkt.
7.5 Erweist sich die Lieferung als nicht bestellungsgemäss, so hat dies der Käufer unverzüglich AMBIENTE mitzuteilen.
8. Übertragung von Nutzen und Gefahr
8.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Domizil von AMBIENTE auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, cif, fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt oder wenn der Transport durch AMBIENTE organisiert und geleitet wird. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht – aus Gründen, die AMBIENTE nicht zu vertreten hat – so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.
9. Transport und Versicherung
9.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind AMBIENTE rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung und der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
9.2 Die Versicherung gegen Schaden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer.
9.3 Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
10. Mustersendungen
10.1 Nach besonderer Absprache werden Produkte aus den Programmen von AMBIENTE für höchstens einen Monat dem Käufer zur Verfügung gestellt. Werden diese Produkte nicht innert Monatsfrist nach Erhalt an AMBIENTE zurückgesandt, dann gelten sie als definitiv bezogene Waren und werden fakturiert.
10.2 Bei Rücksendung innert einem Monat nach Erhalt der Produkte von AMBIENTE gelten sinngemäss die nachfolgenden Bestimmungen unter Ziff. 11 (Rücknahmen).
11. Rücknahmen
11.1 Rücknahmen sind an die Voraussetzung der vorgehenden schriftlichen Zustimmung durch AMBIENTE gebunden. Leuchtmittel können nicht zurückgenommen werden. Einwandfreie Waren werden mit maximal 80% des reinen Warenwertes unter Abzug der Transport- und Verpackungskosten gutgeschrieben.
11.2 Des Weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Kosten für fehlende Originalverpackung, Kleinzubehör und Auffrischungsarbeiten werden von der Warengutschrift separat in Abzug gebracht. Barauszahlungen können nicht vorgenommen werden.
11.3 Einzel- oder Extraanfertigungen sowie auf Kundenwunsch modifizierte Standardmodelle können auf keinen Fall zurückgenommen werden.
12. Garantie
12.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart, wird für individuell angefertigte Produkte von AMBIENTE eine Garantie von einem Jahr ab erfolgter Lieferung gewährt. Der Anbieter hat das Recht, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben. Jede weitere Garantieleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, ist ausgeschlossen. Für nicht individuell angefertigte Produkte von AMBIENTE gilt die Garantie des Hersteller- oder Lieferunternehmens. Kosten für De- oder Neumontage werden nicht übernommen.
12.2 Leuchtmittel (z.B. Glühbirnen) sind von der Garantie ausgenommen.
12.3 Bei unsachgemässem Gebrauch der gelieferten Produkte oderbei Elementarschäden entfällt der Garantieanspruch. Dieser entfällt zudem bei individuell angefertigten Produkten, die auf Konstruktionen oder Modellen des Käufers basieren, sofern die Mängel auf Konstruktions- bzw. Modellfehler zurückzuführen sind.
13. Haftung
13.1 AMBIENTE haftet nicht für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Weitergehende Haftungsanspräche, insbesondere Forderungen aus indirekten oder Folgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
14. Erfüllungsort
Erfüllungsort für den Käufer und AMBIENTE ist Dallenwil (Schweiz). Auch dann, wenn die Lieferung franko, cif, fob oder unter ähnlichen Klausuren erfolgt.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von AMBIENTE. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts an seinem Wohnsitzdomizil.
15.2 Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch von AMBIENTE weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
16.1 Gerichtsstand ist Dallenwil (Schweiz). AMBIENTE behält sich vor, den Vertragspartner nach eigener Wahl auch an dessen Domizil oder einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
16.2 Im Übrigen ist auf das Vertragsverhältnis ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
16.3 Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.04.1980) werden wegbedungen.
AMBIENTE
Geschäftsleitung
Dallenwil, Januar 2015